iab austria diskutierte Folgen der Datenschutzgrundverordnung

Impulse-Event von größter Interessenvertretung der Digitalwirtschaft nahm juristische und wirtschaftliche Aspekte der EU-Verordnung unter die Lupe.

Ein knappes Jahr nach Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 zog das interactive advertising bureau austria (iab austria) als Interessenvertretung der heimischen Digitalwirtschaft in einem Impulse-Event am Donnerstagvormittag im weXelerate Innovation Hub eine erste Bilanz.

"Österreich war durch das bestehende hohe Datenschutzniveau und die iab austria-Standards gut vorbereitet. Vieles der Schwarzmalerei ist nicht eingetreten: Die Befürchtung, einer Flut an Beschwerden und Abmahnungen nicht Herr zu werden, war unbegründet. Allerdings hat der mit der Datenschutzgrundverordnung verbundene Aufwand die Unternehmen in ihren digitalen Aktivitäten stark getroffen", führt iab-austria-Vizepräsidentin Alexandra Vetrovksy-Brychta (Bisnode) ein.

Umfrage unter Verlegern, Agenturen und Vermarktern

Eine aktuelle Umfrage des iab austria in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsinstitut Mindtake unter Verlegern, Agenturen und Vermarktungsunternehmen zeigt die drastischen Auswirkungen in den letzten Monaten. 48,7 Prozent der 170 befragten Unternehmen geben an, ihre digitalen Aktivitäten seit Einführung der EU-DSGVO eingeschränkt zu haben. 60,5 Prozent sind der Überzeugung, dass sich die Datenschutzgrundverordnung "sehr negativ" oder "negativ" auf die Werbebudgets und Digitalumsätze ausgewirkt habe. Immerhin 51,3 Prozent gehen davon aus, dass diese Entwicklung weiter anhalten werde.

Erheblich sind auch die Investitionen, die Unternehmen in die Vorbereitung für die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung getätigt haben. 42,1 Prozent der Befragten haben mehr als 60 Manntage aufgewendet; 17,1 Prozent zwischen 40 und 60 Manntage und 27,6 Prozent immerhin 20 bis 40 Manntage.

Damoklesschwert ePrivacy-Verordnung

Während die Datenschutzgrundverordnung während der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft in wesentlichen Teilbereichen noch angepasst werden konnte, droht mit der in Verhandlung befindlichen ePrivacy-Verordnung bereits die nächste Gefahr für die Digitalwirtschaft. "Die Kombination aus ePrivacy-Verordnung und Datenschutzgrundverordnung kann zu einer Verringerung der Online-Budgets von 45 bis 70 Prozent führen", warnt Vetrovsky-Brychta.

Juristin Isabell Lichtenstrasser zeigt auf, dass es bisher kaum nennenswerte Klagen und Urteile im Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung gab. Anhand einzelner Fälle erklärte sie, wo die Probleme in der Gesetzgebung liegen. In Deutschland wurde dem Betreiber einer Facebook-Fanpage durch den Europäischen Gerichtshof etwa eine Mitverantwortung für die Datenverwendung durch das soziale Netzwerk zugesprochen, da er über Facebook Insight wesentliche Informationen über das Userverhalten erhält. An diesem Fall zeige sich die Problematik der DSGVO: Das rechtmäßige Alternativverhalten wäre eine Einstellung der Fanpage.

Große Unsicherheit am Markt

"Vor Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung herrschte große Unsicherheit am gesamten Markt", berichtete Philipp Haubner von Laola1. Laola1 setzte auf umfassende Information seiner User. Besonders herausfordernd sei der Umgang mit WhatsApp-Services und Chatbots auf Facebook gewesen. Doch es gebe auch Vorteile: Die Newsletter-Öffnung sei durch die Datenbereinigung deutlich gestiegen. (red)

www.iab-austria.at

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